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freiheit für die AACHEN4
prozessbeginn: 23.03.2005 - 10:00 uhr - prozesstermine

der prozess gegen die vier findet statt im landgericht aachen - raum 339 (1.stock), adalbertsteinweg 90, 52070 aachen


gefangene in deutschland

anarchisten in deutschland verhaftet:
aachen 4

Nunca mas tortura! Libertad por todos! Por l'anarquia!

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2. Prozesstag Aachen 24.03.05 "Freiheit für alle Gefangenen!"


Der zweite Prozesstag wurde am 24.03. um 9:30 Uhr eröffnet. Als die Angeklagten Gabriel, Jose und Bart einzeln in den Saal geführt wurden, brannte erneut Applaus der zahlreich erschienenen UnterstützerInnen auf, diesmal allerdings ohne ein Lied anzustimmen. Jose rief in Richtung des Staatsanwalts "Nunca mas tortura! Libertad por todos! Por l'anarquia!" ("Nie wieder Folter! Freiheit für alle! Für die Anarchie"). Zuallererst stellte die Verteidigung drei Anträge. Joses Anwalt Ulf Israel forderte die Durchsuchungen seines Mandanten vor und nach Anwaltsbesuchen zu unterlassen, sowie auf den Gebrauch sinneswahrnehmungs- einschränkender Mittel (Verschließen der Ohren, Spezialbrille) während des Transportes zu verzichten. Dies unterstütze auch Gabriels Anwalt und stellte zugleich erneut den Antrag, dass sich Gabriel vor und nach den Transporten zum Gericht nicht nackt auszuziehen habe. Falls dies nicht geschehen sollte, wolle er Gabriel von der Verhandlung beurlaubt sehen. (Die Anträge werden auch noch auf der website www.escapeintorebellion.info zu lesen sein) Außerdem wurde das Abfilmen der ZuschauerInnen kritisiert, wobei der Richter auf seine polizeiliche Hoheit hingewiesen wurde. Staatsanwalt Geimer beantragte postwendend die Ablehnung der Anträge. Des Weiteren wurde Richter Nohl gebeten, für die nächsten Prozesstermine eine Mikrofonanlage installieren zu lassen, da die Akustik im Saal nicht die Beste ist.
Dann begann die Vernehmung der Zeugen.

1.Zeuge, H. Dannhausen, Mitarbeiter des ADAC, wurde zu einer Begebenheit befragt, welche sich einen Tag vor dem zu Verhandelnden abspielte. Denn die Tatsache, daß Begona mit einem zuvor gekauften BMW am 19.Juni 2004 liegen blieb und von genanntem Zeugen abgeschleppt wurde, soll ein Beleg dafür sein, dass sie am 18.Juni zusammen mit Jose eine Bank in Karlsruhe überfallen haben soll. H. Dannhausen konnte sich aber weder an Gespräche noch an Gesichter erinnern und wurde schon nach kurzer Zeit entlassen.

Als nächstes wurde KHK Johannes Kessel aufgerufen, der einer der ermittelnden Beamten im Falle der Geschehnisse vom 28.Juni 2004 war. Er begann die Tatvorgänge zu schildern, wurde dann aber von Begonas Anwalt Pusch unterbrochen, da er nur den Polizeibericht wiedergab, den ja schon jeder kenne. Nach eigenen Erzählungen traf Kessel am Tatort (Tankstelle) ein, als die angeklagten Männer schon längst geflüchtet waren. Er konnte sich nicht mehr daran erinnern, an welchem Platz sich Begona im Polizeifahrzeug befand. Nach seinen konkreten Ermittlungstätigkeiten befragt, antwortete er für die Erstellung des Polizeiberichts sowie die Dokumentation der Fluchtroute verantwortlich gewesen zu sein. Selbige wurde Anhand einer Karte und Luftbildern erläutert. In seinem Bericht hatte er zu erwähnen vergessen, daß einer der Angeklagten an der Tankstelle in die Luft geschossen haben soll. Außerdem behauptete er, daß alle beteiligten BGS-Beamten polizeilich vernommen worden wären, wusste allerdings nicht mehr von wem. Während seiner Befragung sprach er desöfteren von Schusswechsel, musste sich nach Intervention der Verteidigung jedoch dahingehend korrigieren, dass geschossen wurde.

Nachdem dieser Zeuge entlassen wurde, fragte die Verteidigung bei Gericht an ob es stimme, dass der Prozess von einem BGS-Beamten in Zivil beobachtet würde. Dies wurde bestätigt, was die Verteidigung veranlasste energisch darauf hinzuweisen, daß etwaige Abschriften nicht an Zeugen weitergegeben werden dürfen. Bevor nun der nächste Zeuge gerufen wurde, verließen die beiden NebenklägerInnen den Saal, um nicht unnötig mental belastet zu werden. Der 3.Zeuge Martin Dienstknecht, PHM beim BGS, betrat den Raum. Er und sein Kollege Küppers, ebenfalls PHM beim BGS, waren die Beamten, die das Auto mit den Angeklagten nach deren Grenzübertritt an der Tankstelle zum Anhalten bewogen hatten, um eine "Routinekontrolle" durchführen zu können. Er schilderte den Tathergang soweit er sich erinnern konnte. Dabei behauptete er, daß alle 3 beteiligten Männer während der Kontrolle eine Waffe gezogen hätten. Einer von ihnen hätte während der Geiselnahme in die Luft geschossen. Auf die Frage nach seinen persönlichen Empfindungen während dieser Situation antwortete er, er sei schließlich Polizist und obwohl die Situation nicht alltäglich gewesen sei, habe er keine Angst empfunden. Daß er Begona, die sich nach seinen Angaben die ganze Zeit über passiv verhalten hätte und das Geschehene eher beobachtete, nach ihrer Festnahme gefesselt in den Kofferraum seines Wagens gesperrt hatte, rechtfertigte er damit, daß er sich von ihr bedroht gefühlt hätte. Richter Nohl fragte nun ob es angesichts ihrer Passivität denn überhaupt nötig gewesen wäre, sie zu verhaften, was Dienstknecht nach längerem Schweigen mit einer möglichen Mittäterschaft Begonas begründete und, sie habe sich eben gewehrt. Auch die erneute Nachfrage ob er sich denn ganz sicher sei das alle drei Männer bewaffnet gewesen waren, bejahte er nachdrücklich. Nun folgten zur Anklageschrift widersprüchliche Angaben zur Sitzverteilung im Fluchtauto. Die anwesenden Sachverständigen fragten nach dem Eindruck den speziell Gabriel auf den Beamten gemacht hätte, was mit "entschlossen" beantwortet wurde. Schließlich kam die Verteidigung auf den von Dienstknecht und Küppers verfassten Sachverhalt zu sprechen. Diesen hätten beide direkt nach den Geschehnissen zusammen in den Räumen der Aachener Kripo verfasst. Es folgten mehrere Einwände und Fragen die darauf abzielten aufzuzeigen, das dieser Sachverhalt nicht seine (Dienstknechts) subjektive Wahrnehmung widerspiegele, sondern auch durch Eindrücke seines Kollegen und evtl. noch dritter geprägt sei. Eine polizeiliche Vernehmung von PHM Dienstknecht nach den Ereignissen fand allerdings nicht statt, obwohl diese Ereignisse (Sachverhalt), die Grundlage der Strafanzeige sind. Des Weiteren räumte der Zeuge ein sich am Morgen des Verhandlungstages und während einer Verhandlungspause mit seinem (ebenfalls als Zeuge geladenen) Kollegen, sowie einem Polizeipsychologen nochmals über den Inhalt des Sachverhaltes unterhalten zu haben. Nach der Mittagspause hakte Begonas Anwalt nochmals nach ob sich seine Mandantin denn wirklich gewehrt hätte, was Dienstknecht bejahte. Es folgten mehrere Fragen den Sachverhalt betreffend, bevor die Vernehmung dieses Zeugen vorläufig unterbrochen wurde.

Der 4.Zeuge Helmut Küppers (PHM beim BGS) wurde aufgerufen. Auch er schilderte die Ereignisse besagten Tages, wobei seine Darlegungen der seines Kollegen Dienstknecht mehrfach widersprachen. Doch auch er bekräftigte, daß alle drei Männer bewaffnet gewesen wären und räumte ein, daß ein Kollege der Kripo Aachen (Kessel) die beiden angewiesen hätte, erwähnten Sachverhalt zu formulieren.

Bevor die Befragung fortgeführt wurde, intervenierte Gabriels Anwalt Martin Poell, die Fußfesseln von Gabriel zu lockern. Was dann auch passierte.

Nach Ende der Vernehmung des Zeugen Küppers wurden noch drei Filmmitschnitte der Überwachungskamera der Tankstelle gezeigt. Hierauf war nicht deutlich zu erkennen ob Bart bewaffnet war, jedoch das Begona sich widerstandslos festnehmen ließ. Weswegen Begonas Anwalt Pusch etwas von einer ihrerseits folgenden Anzeige gegen Dienstknecht wegen Falschaussage sagte. Dienstknecht wurde erneut aufgerufen und mit dem Film konfrontiert. Er kommentierte dazu nur, dass er sich eben bedroht gefühlt habe.

Nach Entlassung dieses Zeugen wurde die Sitzung gegen 16.30 Uhr geschlossen. Nächster Termin ist der 30.03. (Mittwoch) um 10:00 Uhr im Saal 339 des Aachener Landgerichtes.


AACHEN 4 - gefangene anarchisten in deutschland (entfesselt)

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