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ARCHIV AACHEN 4
23ster Prozesstag in Aachen - Urteilsverkündung - Mittwoch, 28.9.2005


23. Tag, 28. September 2005


Urteilsverkündung

Heute gab es nach einem halben Jahr die Urteile im Prozeß gegen Bart De Geeter, Jose Fernandez Delgado, Gabriel und Begonia Pombo Da Silva.
Der Saal war sehr gefüllt, viel Presse war anwesend und auch mehr BesucherInnen als sonst. Anwesend war heute nicht Staatsanwalt Geimer, stattdessen saß eine bis dahin unbekannte Vertretung auf der Anklageseite.
Vor dem Gericht wurde ein Transparent mit der Aufschrift "Solidarität mit allen Gefangenen aus dem Widerstand" befestigt, welches auch hängenbleiben durfte.
Als Richter Nohl die Urteile verkünden wollte, sangen die UnterstützerInnen spanische Lieder und die Strafen: Jose 14 Jahre, Gabriel 13 Jahre, Bart 3 Jahre 6 Monate und Begonia 10 Monate auf Bewährung gingen zunächst im Chor unter.
Nohl ließ den Saal wie erwartet räumen und die nächsten UnterstützerInnen nahmen die Plätze ein.

  • Urteilsbegründung
  • Gesamtstrafen
  • ENDE ?



  • Nohl begann seine Urteilsbegründung mit den Worten, daß es ihm zunächst einmal egal ist, wer als Angeklagter vor ihm sitze. Ihm wären Religion, politische Ausrichtung, Hautfarbe usw. egal. Für ihn wäre in diesem Falle das begannene Verbrechen von Ende Juni letzten Jahres ausschlaggebend. Dabei unterstellte er, daß zwar das Verbrechen nicht geplant gewesen sei, es aber vorher eine Verständigung zwischen Gabriel und Jose gegeben hätte, was passieren würde bei eventuellen Kontrollen. Das ließe sich schon daraus erkennen, daß die beiden bewaffnet gewesen seien und somit die Anwälte die von einem "großen Unglück" in ihren Plädoyers sprachen, "Verharmlosung" betreiben würden.
    Er räumte ein, daß Gabriel und Jose nach ihren Erfahrungen in spanischen Knästen "natürlich" anders reagieren gegenüber Polizei, Gericht und ähnlichen Institutionen. Allerdings sehe er darin keine Rechtfertigung für die Ereignisse im Juni 2004 in Aachen.
    Die Vorwürfe, die Geschichte Gabriels und Joses würde das Gericht nicht interessiert haben, wies er weit von sich. Sie hätten allerdings kein Symposium gegen den spanischen Staat abhalten wollen, daher wären sie nicht darauf eingegangen. Letztlich hätten die Angeklagten dazu auch keine weiteren Äußerungen getätigt.
    Nohl verwies nochmal auf den 4.Mai 2005, der als internationaler Aktionstag angesetzt war, weswegen er die Verhandlung für diesen Tag abgesagt hatte. Aus verschiedenen europäischen Städten hätte er Nachricht erhalten, daß es zu Aktionen gekommen war, so hätte beispielsweise die deutsche Botschaft in Den Haag ein Fax geschickt.
    Es war ihm wichtig zu erklären, daß der Eindruck, das Gericht hätte die "Peinlichkeiten" aus dem Publikum gebilligt, falsch ist. Er hätte natürlich "straffer" sein können, was Applaus, Singen und Aufstehen betraf, aber hielt es für nicht notwendig und würde auch in Zukunft über sowas hinwegsehen wollen. Da er mit derartigen Aktivitäten nicht zur "Weißglut" zu bringen sei.
    Als störend hätte er die "Nahrungsaufnahme" der Angeklagten während der Sitzungen empfunden, was da anfing mit Gummibärchen und seinen Höhepunkt bei Erdbeertorte mit Sahne fand. Sehr wohl bemerkt hätte er auch, verstand es aber nicht, daß die Verteidigerin Wunsch ihren Mandanten Delgado mit Keksen gefüttert hatte.
    Nohl behaupete die Anklageschrift wäre im Netz mit Namen und Adressen der ZeugInnen veröffentlicht worden.
    Das es im Zuge des Prozesses zu einem "Striptease" von seiten der Sympathisanten gekommen sei und auch die "Bekleidung" von Gabriel, bezeichnete er als "ungewöhnlich". "Ungewöhnlich" wäre das gesamte Publikum gewesen, welches mit dem Applaus und den Gesängen für eine "Fortsetzung der Quälereien" und einer "Vertiefung der Traumatisierung" gesorgt hätten.

    Begonia sagte etwas und Nohl bot an, daß sie gehen könne, was sie auch tat. Gabriel und Jose ließen sich zurückbringen in die Kellerzellen. Bevor sie einzeln abgeführt wurden, umarmten sie Bart.

    Nohl ging weiter in der Urteilsbegründung mit den Worten, daß er nicht wisse, ob die Angeklagten für ihre Tat von den Geiseln "Vergebung verlangen" würden und ob sie das überhaupt erwarten könnten.
    Für die UnterstützerInnen sagte er, daß eine "bloße Anwesenheit" schon Solidarität und Nähe zu den Angeklagten beweisen hätte können.
    Der Verteidigung warf Nohl vor, daß sie in ihren Plädoyers "den Boden der Sachlichkeit" verlassen hätten, und lediglich "publikumswirksam" sein wollten. Er meinte Äußerrungen wie "der Rechtsstaat hätte versagt", "Ministammheim", "Klassenjustiz" wären erklärungsbedürftig.
    Danach wandte er sich den einzelnen Taten zu, zunächst den Banküberfall in Karlsruhe den seiner Meinung nach Jose gemacht hat. Als Begründung dafür sah er die Nähe der überfallenen Bank zu Begonias damaligen Wohnung in der Jose zu dem Zeitpunkt auch wohnte.
    Ein Revolver war eingesetzt worden und Jose hatte einen. Zu Joses "Gunsten" wäre er von einer ungeladenen Waffe ausgegangen. Die Beute aus verschiedenen Währungen wäre später in dem BMW gefunden worden, in dem die Angeklagten "gestellt" wurden. Er brachte das Gutachten der Wittwer-Backofen an, was eine "große Wahrscheinlichkeit" zu den Bildaufnahmen in der Bank mit Jose bestätigte, allein schon das linke Ohr hatte Jose identifiziert.
    Da Begonia von der Flucht ihres Bruders Gabriel wußte und dass Jose ein Freund desselben war, muß sie über die finanzielle Situation Bescheid gewußt haben und hatte sich der "Hehlerei" somit schuldig gemacht, da sie den BMW bezahlte mit Geld welches sie von Jose bekommen hatte.

    Der versuchte Mord für Gabriel und Jose waren nicht zu halten. Sie hatten die Waffen gezogen, aber da aus der Nähe ein wohl gezielter Schuß auf den Vorderreifen des ihnen verfolgenden Polizeiwagens abgegeben wurde, könne nicht von Tötungsabsicht ausgegangen werden.
    Nach Verlassen des BMW und der weiteren Flucht in dem Mercedes S-Klasse Wagen, wollten sie sich lediglich der Festnahme entziehen und achteten nicht auf die Geiseln, so daß nicht von einer Freilassung der Geiseln gesprochen werden kann. Desweiteren hatten sie sich den Mercedes sehr wohl angegeignet in räuberischer Absicht. Dass sie ihn wenige Meter stehenließen, wäre ein Resultat ihrer Ortsunkenntnis gewesen.

    Zu Bart sagte Nohl, daß es schwierig sei ihm eine aktive Teilnahme nachzuweisen und aus der Verhandlung wisse er, daß Bart gegen Gewalt wäre. Von den mitgeführten Schußwaffen hätte er nichts gewußt. Das Video von der Markanttankstelle, hatten er, Nohl und seine Kollegen immer wieder angesehen und festzustellen wäre, daß Bart drei Minuten gebraucht hatte, um den Fluchtwagen, den BMW zu steigen. Bart hatte die Geiseln an "sich vorbeiziehen" sehen und dann den Fehler gemacht einzusteigen. Somit hatte er die Geiselnahme billigend in Kauf genommen. Bart hätte auch bei der räuberischen Erpressung des Mercedes kein eigenes Tatinteresse gezeigt, aber sich der Beihilfe schuldig gemacht.

    Den Vorwurf des "Widerstandes" für Begonia bei der ED-Behandlung (Erkennungsdienstliche Behandlung) sah Nohl als erwiesen an.

    Weiter ging es mit den Gründen eines "Für und Wider" für die Angeklagten.
    FÜR Gabriel und Jose sprachen, daß sie in Deutschland nicht vorbestraft sind und man nicht wisse, weshalb sie in Spanien im Knast saßen. Sie seien Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig und die anfängliche Isolationshaft wäre daher eine besondere Härte gewesen. Außerdem hätten sie sich in der Werkstatt letztendlich gestellt.

    GEGEN Jose sprach der "brutale Banküberfall", die hohe Beute und daß er kein Geständnis gemacht hatte.
    Die Geiselnahme sei "spontan" gemacht worden, allerdings hätten die Beiden sich in "gewissen Grundzügen" abgesprochen gehabt. Nohl räumte ein, daß sie nach ihren Knasterfahrungen in Spanien dazu "eine andere Einstellung" hätten. Der Ablauf der Geiselnahme, daß es zwei Geiseln waren und sich mehrere Verbrechen häuften, sprächen ebenso GEGEN Gabriel und Jose. Sie hätten zwar die Verantwortung für die Taten auf sich genommen, aber keine Reue gezeigt.

    FÜR Bart spräche, daß er nicht vorbestraft ist, er eine "untergeordnete Mitläuferrolle" gehabt hätte und er das erste Mal in Haft war. Das er erst in letzter Minute zu den Geiseln gestiegen sei, mache seine Tat zu einem "minderschweren" Fall der Beihilfe.

    - top -

  • So kam das Gericht mit Vorsitz von Nohl auf die Gesamtstrafen 14 Jahre für Jose, 13 Jahre für Gabriel, 3 Jahre und 6 Monate für Bart und 10 Monate auf 3 Jahre Bewährung für Begonia. Nohl "mußte" noch anmerken, daß die Auswirkung der U-Haft auf Begonia, wie es im Prozeß zu erleben gewesen wäre, nicht "berauschend" gewesen ist.

    Nach der Belehrung über Einreichung der Revision wurden die Beschlüsse zu den Strafen verlesen. Die Haft für Gabriel, Jose und Bart dauert an. Der Haftbefehl für Begonia wird aufgehoben. Sie hat sich unter die "Aufsicht und Leitung" einer Bewährungshelferin zu stellen und dieser Folge zu leisten. Jeder Wohnungswechsel muß unverzüglich gemeldet werden und fortan wird von ihr ein straffreies Leben erwartet.
    Die letzten Worte waren kaum gesprochen, als Nohl schon den Saal in seine Kammer verlassen hatte.
    Es gab keine Chance Bart noch einmal zu umarmen, so blieben nur gerufene Grüße und Wünsche.

    - top -

  • ENDE ?

    HIJOS DEL PUEBLO

    Hijos del Pueblo, te oprimen cadenas
    Y esa injusticia no puede seguir
    si tu existencia es un mundo de penas
    Antes que esclavo prefiero morir
    En la batalla la hiena fascista
    Por nuestro esfuerzo sucumbira!
    seran barridos por los anarquistas
    Al fuerte grito de libertad

    Negro pendon, no mas sufrir
    El opresor ha de sucumbir
    Levantate, pueblo leal
    Al grito de revolucion social
    Vindicacion no hay que pedir
    sola la union la podra exigir
    nuestros paves no romperas
    Torpe burgues

    !ATRAS! !ATRAS!

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