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ARCHIV AACHEN 4
21ster Prozesstag Aachen - Montag, 5.9.2005 |
21ter Tag, 5. September 2005
Der Prozess begann heute pünktlich wie nie, und weil auch nicht mehr gewartet wird, bis alle Besucherinnen durch die "Sicherheits"-Kontrolle geschleust worden sind, gab es keine freudige, lautstarke Begrüssung für die drei.
Es war mehr Polizei da als üblich und in der Nebenstrasse waren statt der üblichen einen diesmal acht Wannen anzutreffen.
Begona wird von einem neuen Anwalt vertreten
Beweisaufnahme abgeschlossen
Abschlussplädoyer der Staatsanwaltschaft
Angeforderte Haftstrafen: Jose-15 Jahre, Gabriel-14 Jahre und 9 Monate,
Bart-7 Jahre, Begona-13 Monate auf Bewährung (alle ohne Haftverschonung)
Abschlussplädoyer der Nebenkläger
nächster Prozesstag 21.9.
Begona hat den Anwalt wechseln können, nun ist Ra Schäfer zur Vertretung da und beim nächsten Mal wird die Anwältin ihrer Wahl anwesend sein.
Es wird mitgeteilt, dass die Befangenheitsanträge abgelehnt worden sind, ebenso zwei Anträge auf weitere Zeugenvernehmungen zur Situation in der Halifaxstrasse.
RA Poell gibt eine Erklärung zur Räumung des Zuschauerraumes während des letzten Prozesstages ab. Es sei einer Person, die vor der Räumung den Saal verlassen habe, unrechtmäßig Hausverbot erteilt worden.
Nach der Erklärung stellt er als Gabriels Anwalt einen Antrag, indem er einen Text von Gabriel verliest. In diesem geht es noch einmal um die Folgen seiner Haft und die Foltererfahrungen in spanischen Gefängnissen.
RA Franke stellt einen Antrag zur Vernehmung des Polizisten, der den Zeugen Sommer vernommen hatte, dessen Auto als zweites Fluchtfahrzeug genutzt worden war. Er soll bestätigen, dass Herr Sommer bei seiner Vernehmung ausgesagt habe, dass er bei seiner Flucht nicht wahrgenommen habe, was um ihn herum passiert sei. (Diese Aussage bezieht sich auf Barts Anklagepunkt zur aktiven Teilnahme am Raub des Wagens).
Staatsanwalt Geimer verlangt wie üblich die Anträge abzulehnen, den ersten, weil er nicht prozessrelevant sei und den Antrag, weil er früher hätte gestellt werden müssen.
Nachdem sich die Kammer für ein paar Minuten zur Beratung zurückgezogen hat, werden die zwei Anträge abgelehnt.
Nach einem Wortwechsel über die Erklärung von RA Poell bezüglich der Räumung, wird beantragt, die betreffende Person, der unbegründet Hausverbot erteilt wurde, als Zeugen zu vernehmen. Die RAin von Jose und der RA von Begona schließen sich diesem Antrag an. Er wird von der Kammer als nicht relevant für die Beweisaufnahme abgelehnt.
Die Kammer will die Beweisaufnahme schließen. Daraufhin stellt RA Ruppert den Antrag, das Verfahren zu unterbrechen, da er heute nur bis 12h teilnehmen könne, und er beim Plädoyer der Anklage persönlich anwesend sein möchte.
Begonas stellvertretender Anwalt Schäfer erklärt, dass er heute nicht plädieren möchte, was ihm vom Richter Nohl zugesichert wird. Auf Anfrage von Nohl erklärt Begona, dass sie nicht will, dass RA Schäfer das Plädoyer hält, sondern die Anwältin ihrer Wahl aus Köln.
Der Antrag von RA Ruppert wird zurückgewiesen, mit dem Hinweis darauf, dass er sich die Details von RA Poell besorgen könne, und es eben aus diesem Grunde 2 Anwälte gäbe.
Daraufhin wird die Beweisaufnahme geschlossen.
Es folgen die Plädoyers.
Als erster beginnt Staatsanwalt Geimer.
(Kommentar: Wir haben versucht im Bericht über die Plädoyers des Staatsanwaltes und der Nebenanklage dieselbe Wortwahl wiederzugeben, die benutzt worden ist. Dass nicht alles als Zitat gekennzeichnet ist, liegt daran, dass es uns nicht möglich war, wortwörtlich die Satzstellungen etc. mit zuschreiben.
Es war eine Qual, sich anzuhören, wie sie das Leiden von Herrn und Frau Schulz ausschlachten, instrumentalisieren und Gabriels Brief durch den Dreck ziehen. Und es ist so arm, dass "Anarchistinnen" einem Staatsanwalt bei seinem Plädoyer "helfen". Uns tut es weh, dies überhaupt so nüchtern wiederzugeben, weil all diese Aussagen wirklich mit Vorsicht zu genießen sind. Es sind eben Abschlussplädoyers von Anwälten, die um jeden Preis eine Höchststrafe erreichen wollen...)
Plädoyer der Staatsanwaltschaft:
Bevor er mit dem eigentlichen Plädoyer beginnt, stellt er fest, dass "ihm so etwas wie in diesem Verfahren in seiner 25-jährigen Karriere, in denen er die Interessen des Staates vertritt, noch nie passiert ist". Auf der einen Seite das Verhalten der Angeklagten, ihr Benehmen im Gerichtssaal und die Art und Weise, wie sie diesen Prozess politisch führen wollen. Auf der anderen Seite die Zuschauerinnen, "deren Verhalten unglaublich war" und die nach jedem Tag einen Bericht verfasst haben, der im Internet nachzulesen ist. Er lehnt die politische Motivation vehement ab. Passend dazu, wie er meint, verliest er einen Text aus dem Internet, indem er Anarchistinnen zitiert, die erklären, dass Geiselnahme nichts mit Anarchismus zu tun habe, dass eine freie Gesellschaft gewaltfrei wäre und die Angeklagten in Aachen bloße Kriminelle seien. Er stellt dies als Beweis dar, dass dieser Fall nicht politisch sei. Es sei blinde Solidarität und keine Entschuldigung.
Alle Erklärungen der Angeklagten, die verlesen worden sind, seien vorgetragen worden, als die Beweisaufnahme abgeschlossen war, deshalb seien die Erklärungen als Konstruktion zu betrachten.
Zu den Anklagepunkten erklärt er, dass er alle Vorwürfe als bestätigt ansieht.
Anklage von Jose und Begona zum Banküberfall in Karlsruhe:
Er sieht Jose klar als Täter des Banküberfalls, da dieser sich zu dem Zeitpunkt bei Begona in Karlsruhe aufhielt und das Bildmaterial ihn überführe. Begona kann er nicht zweifelsfrei als Mittäterin benennen, glaubt jedoch, dass sie ihm logistische Hilfe geleistet habe, weil sie ihn Karlsruhe wohne und deutsch spricht. Ihrerseits sieht er den Tatbestand der Hehlerei erfüllt, da sie lediglich Sozialhilfe bezog, doch ein Auto für ihren Bruder gekauft und diverse Schulden beglichen habe.
Anklage der Verabredung zu schwerem Raub:
Es seien zwar Stadtpläne, Perücken und Funkgeräte gefunden worden, was darauf hindeutet, dass Überfälle geplant gewesen sein könnten. Trotz allem seinen für eine Verurteilung ungenügend eindeutige Beweise vorhanden.
Komplex 3 und 4 der Anklage (Kontrollsituation und Verfolgungsjagd)
Die Zeugen vom BGS gaben an, dass die Angeklagten Jose und Gabriel gefälschte Dokumente bei sich hätten, was ihnen bei der Kontrolle jedoch nicht aufgefallen war. Die Situation sei erst eskaliert, als die Angeklagten Jose die Anweisung gaben, den Rucksack zu öffnen, woraufhin Jose und Gabriel gleichzeitig die Waffen zogen, was darauf hinweise, dass sie sich abgesprochen hätten.
Der Nebenkläger Schulz verlässt weinend den Gerichtssaal.
Hieraufhin erklärt Herr Geimer dies als Beweis, dass der Betroffene noch immer geschädigt sei.
Unter Drohung der Waffen seien die Geiseln gezwungen worden ins Auto zu steigen, welches Jose fuhr, während der Zeuge Schulz neben ihm saß. Bart saß auf der Rückbank und verhinderte so, dass Frau Schulz aussteigen konnte, was ihn zum Mittäter mache. In einer Amokfahrt sei Jose durch die Stadt gefahren, wobei aufgrund dieser lebensgefährlichen Fahrweise beim ersten Unfall Frau Weiss leicht verletzt wurde. Gabriel habe sich aus dem Fenster gelehnt und auf das sie verfolgende BGS Fahrzeug gezielt. Dies sei nicht nur für die Polizisten, sondern auch für Passanten aufgrund von möglichen Querschlägen lebensgefährlich gewesen. Eine weitere lebensgefährdende Situation habe sich ergeben, als Jose durch eine Fußgängergruppe fuhr, ohne dabei abzubremsen. Nur der schnellen Reaktion der Fußgänger sei es zu verdanken, dass nichts passiert sei. Während der Fahr habe Gabriel mehrmals auf die sie verfolgenden BGS Fahrzeuge geschossen, wobei es wiederum nur Glück gewesen sei, dass nichts passiert ist. Weil eine weitergehende Flucht in diesem Auto unmöglich war, musste das Fahrzeug gewechselt werden. Vor der Abfahrt in diesem Auto lief Gabriel zum BGS-Fahrzeug und gab drei Schüsse gab. Beweis hierfür seien die drei aufgefundenen Patronenhülsen. Zu diesem Zeitpunkt hätte Bart die Möglichkeit gehabt zu gehen, er sei aber im neuen Fahrzeug verblieben und habe sich daran beteiligt, den Zeugen Sommer zum Einsteigen zu bewegen. Diesem jedoch sei es gelungen wegzulaufen, woraufhin die Angeklagten in eine Werkstatt liefen und sich dort verschanzten.
Begona habe bei ihrer Festnahme Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamte geleistet, was ihre Festnahme sehr schwierig gestaltet habe, dies sei von erfahrenen Beamten bestätigt worden. Während des Prozesses im Gerichtssaal sei sie durch ihr arrogantes Verhalten aufgefallen.
Bei Bart sei eindeutig eine Täterschaft beim Fahrzeugwechsel in den Wagen des Zeugen Sommers festzustellen.
Den versuchten Mord leitet der Staatsanwalt aus den mehrmaligen Schüssen die Gabriel abgegeben haben soll, in Verbindung mit den Einschätzungen der BGS-Beamten her. Er betont, dass diese trotz ihrer Erfahrung die Situation als sehr bedrohlich eingeschätzt hätten.
Für Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit seien keine Hinweise vorhanden, das hätten die Sachverständigen eindeutig bestätigt.
Moralische Einschätzung: "Was spricht für die Angeklagten? GAR NICHTS." Für Begona spreche, dass sie an den weiteren Taten nicht beteiligt war. "Was spricht gegen die Angeklagten? Massive Gewaltanwendung, Brutalität, Kriminalität."
Die Verteidigung und die Unterstützerinnen würden "Verharmlosungstendenzen" aufweisen. Herr Schulz jedoch sei ein Beispiel für die Schwere des Geschehens, da er nach einem Jahr immer noch nicht ertragen könne, hier anwesend zu sein. Von einer politischen Motivation von Gabriel und Jose könne nicht gesprochen werden.
Schließend stellt er fest, die Bevölkerung und die Polizei müssten beschützt werden, auch von Gericht und Justiz: Dies sei nur durch eine nachdrückliche Strafe möglich. Die Gesellschaft müsse auf solcherlei Verhalten reagieren, auch um zu zeigen, dass niemand mit so etwas ungestraft davon kommt. Polizeibeamten müssten ihn der Lage sein, sich sicher fühlen zu können. Politische Gründe seien nur vorgeschoben worden.
Er fordert das folgende Strafmass:
Jose:
Komplex 1 (Banküberfall Karlsruhe): 5 Jahre; Komplex 2: (Verabredung zu einem Verbrechen): Frei; Komplex 3 und 4 (Widerstand gegen die Staatsgewalt, Eingriff in den Strassenverkehr, Körperverletzung, versuchter bewaffneter Raub, Geiselnahme, versuchter Mord): 12 Jahre; Komplex 5 (Bewaffneter Raub, Versuchter Mord): 8 Jahre
Gesamthaftdauer: 15 Jahre, ohne Haftverschonung
Gabriel:
Komplex 2: (Verabredung zu einem Verbrechen): Frei; Komplex 3 und 4 (Widerstand gegen die Staatsgewalt, Eingriff in den Strassenverkehr, Körperverletzung, versuchter bewaffneter Raub, Geiselnahme, versuchter Mord): 12 Jahre; Komplex 5 (Bewaffneter Raub, Versuchter Mord): 10 Jahre
Gesamthaftdauer: 14 Jahre, 9 Monate, ohne Haftverschonung
Bart:
Komplex 2: (Verabredung zu einem Verbrechen): Frei; Komplex 3 und 4 (Widerstand gegen die Staatsgewalt, Eingriff in den Strassenverkehr, Körperverletzung, versuchter bewaffneter Raub, Geiselnahme, versuchter Mord): 4 Jahre; Komplex 5 (Bewaffneter Raub, Versuchter Mord): 6 Jahre
Gesamthaftdauer: 7 Jahre, ohne Haftverschonung
Begona:
Komplex 1 (Banküberfall Karlsruhe): 1 Jahr, Komplex 6 (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10 Euro
Gesamthaftdauer: 13 Monate auf Bewährung
Außerdem sollen die Waffen, die Perücken, sowie die angeblich aus dem Bankraub stammenden Geldbeträge eingezogen werden.
RA Poell erklärte, dass das Gericht bereits erklärt hatte, die Anklage des versuchten Mordes wäre vom Tisch. Und wenn der Staatsanwalt dies jetzt auf einmal wieder aufgriffe, würden ihm direkt noch zwei Beweisanträge einfallen, die das widerlegen würden. Zum einen die Vernehmung des Polizeibeamten, der behauptete, er hätte das Mündungsfeuer gesehen, das heißt, es wäre direkt auf ihn gezielt worden, was aber technisch gar nicht möglich war. Zum anderen könne die Aussage, dass drei Patronenhülsen gefunden worden seien gar nicht der Wirklichkeit entsprechen, da die Kapazität des Magazins dies gar nicht erlaubt hätte.
Abschlussplädoyer Nebenklage:
Der Anwalt der Nebenanklage erklärt nur einige Ergänzungen zum Plädoyer des Staatsanwalts abgeben zu wollen. Er betonte, dass die Geiseln keinesfalls freigelassen worden seien, sondern geflüchtet wären, immer noch in der Angst, jederzeit könne ein weiterer Schuss folgen. Frau Schulz könne dem Prozess nicht folgen, weil sie es nicht mehr ertragen könne. Was im Gerichtssaal vorgefallen sei, sei kein würdemäßiges Umgehen mit dem Gericht. Die therapeutische Methode, das Vorgefallene durch das Verfolgen des Prozesses zu verarbeiten, sei erfolglos gewesen. Das Trauma sei größer geworden. Es sei sogar so schlimm, dass die Ehe gefährdet sei.
Der "Entschuldigungsbrief", den Gabriel an die Geiseln geschrieben hat, habe seinen Namen nicht verdient. Auf jeglichen Entschuldigungsansatz folge ein Wenn oder Aber. Kein einziges Mal aber sei einfach gesagt worden: Ich bitte um Entschuldigung. Die Krönung sei der Satz gewesen: "Ich habe ihnen 5 Minuten ihrer Freiheit geraubt, mich kostet das jetzt Jahre". Selbst wenn es wirklich nur 5 Minuten gewesen wären, obgleich es viel länger war, würde er selbst nicht mit vorgehaltener Pistole mit den Angeklagten auf Amokfahrt sein wollen. In Bezug darauf, dass Herr Schulz unter Tränen den Saal verlassen hatte, erklärte er: "Hier ist keine Frau rausgelaufen, sondern ein Mann, wenn auch ein junger Mann."
Der Richter bittet die Verteidigung zum Abschlussplädoyer, diese bitte um eine 5minütige Pause zur Absprache. Nach der Pause erklären sie, geschlossen plädieren zu wollen, da es besser ist, dies nicht abhakt in einzelnen Stücken zu tun, RA Ruppert nun nicht mehr anwesend sein könne und der RA von Begona nur zur Vertretung da wäre.
Auf Anfrage erklärt Begona, dass sie möchte, dass die RAin ihrer Wahl, Schulz, plädiert. Dies wir ihr zugestanden mit dem Hinweis, dass ihr Verfahren von dem der anderen abgetrennt werden könnte.
Die Anschlussplädoyers der Verteidigung werden am nächsten Prozesstag, dem 21.9. gehalten.
quelle:
escapeintorebellion.info
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u.n.i.t.y.
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